Ein Wahlpflichtgegenstand (WPG) ist ein Pflichtgegenstand, den die Schüler*innen je nach ihren Interessen und Begabungen oder im Hinblick auf die spätere Berufs- bzw. Studienlaufbahn wählen.

Die Entscheidung für WPGs spielt auch eine wichtige Rolle für die Auswahl der mündlichen Maturafächer. Allerdings können nur WPGs eigenständig zur Matura gewählt werden, die zumindest 4 Wochenstunden besucht werden!

In den jeweiligen Zweigen ist neben den frei zu wählenden Wahlpflichtfächern auch ein zweigspezifisches Wahlpflichtfach zu wählen:

Musischer Zweig:

Naturwissenschaftlicher Zweig:

Kommunikation & Medien Zweig:

Ein WPG kann nur geführt werden, wenn sich mindestens fünf Schüler*innen dafür angemeldet haben.

Gewählt werden müssen mindestens sechs Wochenstunden – und zwar

  • entweder aus der Gruppe A mit je zwei Wochenstunden in der 6. und 7. Klasse bzw. in der 7. und 8. Klasse und aus der Gruppe B mit zwei Wochenstunden in der 7. Klasse.
  • oder ein dreistufiger Wahlpflichtgegenstand jeweils 2 Stunden in der 6.- 8. Klasse (Italienisch)

Wahlpflichtgegenstände der Gruppe A (4-/6-stg.):

Beispiele:

Schüler S besucht den musischen Zweig. Er wählt WPG Musik aktiv & Musikmedien (6./7. Kl.) und WPG Hörerlebnisse (7. Kl.). Das sind insgesamt 6 Wochenstunden, alle zweigspezifisch. Musik aktiv & Musikmedien könnte er als mündliches Maturafach wählen, wenn er möchte.

Schülerin T besucht den musischen Zweig. Sie wählt WPG Medizin und Gesundheit (6./7. Kl.) und WPG Hörerlebnisse (7. Kl.). Das sind insgesamt 6 Wochenstunden, das Minimum an zweigspezifischen WPG-Stunden ist erfüllt. Für sie wäre Medizin/Gesundheit als mündliches Maturafach wählbar.

Schülerin U besucht den NAWI-Zweig. Sie wählt WPG Medizin und Gesundheit (6./7.Kl.) und WPG Lebenspraktische Finanzplanung (7. Kl.). Sie hat damit insgesamt 6 Wochenstunden, davon vier zweigspezifische, abgedeckt. Auch sie könnte Medizin/Gesundheit für die mündliche Matura wählen.

Schüler V besucht den NAWI-Zweig. Er wählt WPG Italienisch (6./7./8. Kl.) und WPG EcoRevolution (7. Kl.). Er kommt somit auf 8 Wochenstunden, um das Minimum an zweigspezifischen Wochenstunden zu erfüllen. Er könnte sich daher noch entscheiden, in der 8. Klasse Italienisch wegzulassen – außer er möchte Italienisch als mündliches Maturafach wählen (Voraussetzung drei Unterrichtsjahre Italienisch).

Schüler W besucht den KOMM-Zweig. Er wählt den bildnerisch-kreativen WPG (7./8. Kl.) und WPG Communication & Culture (7. Kl.), um die Mindestanzahl an zweigspezifischen und insgesamten Wahlpflichtfach-Stunden zu erfüllen. Den bildnerisch-kreativen WPG kann er als Wahlpflichtfach nur dann wählen, wenn er in der 7. und 8. Klasse nicht den alternativen Pflichtgegenstand Kunst und Gestaltung gewählt hat (siehe Stundentafel KOMM-Zweig). In der 6. Klasse hat er bei dieser Variante noch keine Wahlpflichtfach-Stunden.